Kachelmann auch Freitag nicht frei
Seine Anwälte zogen am Dienstag den Antrag auf Haftprüfung zurück. Daher entfällt der für Freitag geplante Termin. Stattdessen reichten die Anwälte Haft-Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein.
Sowohl psychologische als auch rechtsmedizinische Gutachten des angeblichen Opfers hätten massive Zweifel an der Vergewaltigung der 37-Jährigen durch den TV-Wettermann ergeben.
Kachelmann-Anwalt Dr. Reinhard Birkenstock kritisierte zudem, dass zu dem Haftprüfungstermin weder die Sachverständigen der Gutachten, noch die Anzeigenerstatterin geladen wurden. Daher müsse man befürchten, dass Kachelmanns Funktion bei einem alleinigen Auftreten im Haftprüfungstermin letztlich darin bestünde, „ihm die Last aufzulegen, seine Unschuld zu beweisen“. Dies widerspreche der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung.
Birkenstock: „Der Freiheitsanspruch unseres Mandanten wird auf skandalöse Weise missachtet.“